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Corona Beherbergung 5% Steuer

Aktualisiert: 18. Okt. 2020

Nun auch für alle Beherberger der verringerte Steuersatz von 5% auf die Nächtigung.



Hotel, Pension, Privatzimmervermieter, Hostel, Campingplatz und alle weiteren Branchen in denen Zimmervermietung das Geschäftsmodell ist, dürfen ebenfalls die 5% vergünstigter Steuersatz bis 31.12.2020 verwenden.


Genauer Wortlaut dazu:

Im Bereich der Beherbergung bzw. Hotellerie ist nicht nur die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken im Sinne des § 111 Abs. 1 GewO 1994 mit dem ermäßigten Steuersatz iHv 5 Prozent begünstigt, sondern auch die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke.

Nachzulesen unter:


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Bis gleich, euer Matthias

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